Schwerpunkte:
- Medizin- und Arzthaftungsrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Schottisches Recht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- IT-Recht
- Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht, Kauf-, Werk- und Dienstvertragsrecht)
Rechtsanwalt Johannes Gründner betreut in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig das Referat für Medizin- und Arzthaftungsrecht. Mit Leidenschaft für medizinisch-juristische Sachverhalte widmet er sich den Anliegen von Patient*innen und Ärzt*innen gleichermaßen. Durchsetzungsstark vertritt er Ihre Interessen außergerichtlich sowie vor Gericht.
Aufgrund seines langjährigen Aufenthalts in Großbritannien und Studiums in Schottland begeistert sich Herr Gründner als schottischer Wirtschaftsjurist auch für Anliegen, die einen internationalen und wirtschaftsrechtlichen Bezug aufweisen. Er steht Ihnen vor allem bei der Erstellung von Verträgen in englischer Sprache sowie bei Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern mit Rat und Tat zur Seite.
Als quasi Muttersprachler und schottischer Wirtschaftsjurist unterstützt Herr Rechtsanwalt Gründner auch kleine bis mittelständische Unternehmen, welche Handelsbeziehungen nach Großbritannien pflegen.
Aktuell hilft er Ihnen auch bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Brexit.
Vita:
2002 bis 2005
Besuch eines Internats in Schottland (Abschluss Hochschulreife)
2005 bis 2010
Studium der Rechtswissenschaften an der University of Aberdeen
(LL.B Scots Law with Honours)
2010 bis 2011
Masterstudium im Wirtschaftsrecht an der University of Edinburgh
(LL.M in Commercial Law) und Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
2012 bis 2013
Tätigkeit als Projektleiter in einem mittelständischen Unternehmen im Bereich eCommerce – Betreuung des B2B Geschäfts
2013 bis 2018
Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Nebentätigkeit in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens
2018 bis 2020
Referendariat im OLG Bezirk Nürnberg mit Wahlstation in einer renommierten Großkanzlei
Juli 2020
Anstellung in der Kanzlei Kroier und Weyer GbR
August 2020
Zulassung als Rechtsanwalt